So gut wie wir alle, lieben sauberes Trinkwasser, frische und angenehme Luft aber auch die unberührte Natur, ohne ständig auf Müll beim nächsten Spaziergang anzutreffen. Ganz egal ob es sich um das aus dem Fenster geschmissene MC Donalds Verpackungen am Straßenrand, Autoreifen im Wald oder gar um Plastik in unsren Seen oder Meeren handelt. Was in Ordnung ist und was nicht sollte einem in den meisten Fällen eigentlich der Hausverstand sagen. Doch ist es oft die eigene Bequemlichkeit den Müll mal schnell während der Fahrt, aus dem Fenster zu werfen. Ganz anders sieht es meist wiederum bei Unternehmen oder Konzernen aus. Durch nicht einhalten von gewissen Normen oder Standards erhoffen sich Firmen meist einen Wettbewerbsvorteil gegenüber der Konkurrenz. Auch wollen sich die einen oder anderen, vor möglichen Reparaturen, Erneuerungen oder zum Teil auch echt hohen Entsorgungskosten für Sondermüll drücken. Vermutlich kann jeder seine „Tat“ in dem Augenblick, wo er sie begeht vor sich selbst mit einem guten Grund rechtfertigen. Oft steckt dahinter nicht einmal eine böse Absicht oder man weiß gar nicht was es für eventuelle Konsequenzen nach sich ziehen könnten. Doch wie es so schön heißt, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Deshalb wollen wir in diesem Beitrag auf den Unterschied zwischen Umweltordnungswidrigkeiten und Umweltstraftaten eingehen.
Wann handelt es sich um eine Umweltordnungswidrigkeit?
Bei den klassischen Umweltordnungswidrigkeiten handelt es sich um Verunreinigungen der Medien Boden, Luft, Wasser in einem noch überschaubaren Ausmaß. Wer das Grundwasser also nicht komplett verseucht oder die Luft extrem verpestet kommt meistens noch mit einer Ordnungswidrigkeit davon. Illegale Müllentsorgung die aktuell häufigste Umweltstraftat in Deutschland. Dabei handelt es sich um eine sogenannte Umweltordnungswidrigkeit. Wer etwa wie angesprochen Müll illegal im Wald oder am Straßenrand entsorgt, muss sich in den meisten Fällen nicht wegen einer Straftat verantworten. Er begeht hier in der Regel eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet wird.
Wann handelt es sich um eine Umweltstraftaten und welche Strafen drohen dem „Täter“?
Zusammenfassend kann man sagen: Umweltstraftaten sind besonders schwerwiegende Zuwiderhandlungen gegen das Umweltrecht. Es handelt sich dabei, um kein Kavaliersdelikt. Der Gesetzgeber greift hier hart durch. Als letztes Mittel kann er auch, (obwohl es eher die Ausnahme als die Regel ist) mehrjährige Freiheitsstrafen verhängen. In den aller meisten Fällen wird das Ganze jedoch auf ein Bußgeld hinauslaufen. Je schwerwiegender das Delikt desto höher die Strafe. Somit kann man hier keine allgemein gültigen Zahlen nennen. Von wenigen hundert Euro, bis zu zig Tausenden (meist in Unternehmen) ist alles möglich. Der Straftatbestand bei unsrem Beispiel der Müllentsorgung ist erst gegeben, wenn: Durch das Wegwerfen Gewässer, Luft oder Boden nachhaltig und in einem nicht mehr vertretbaren Ausmaß verunreinigt werden.
Unser Fazit
Einen Fehler machen sei es durch nicht wissen, eigener Dummheit oder Bequemlichkeit kann jeder, solange man Ihn einsieht und es kein zweites Mal macht, kann man meist alles wieder grade biegen. Sollte man von der Polizei wegen einer Umweltstraftat beschuldigt werden, sollte man frühzeitig einen Rechtsbeistand zu Rate ziehen. In einem solchen Fall wendet man sich am besten an einen Experten, also einen Rechtsanwalt der sich auf Umweltstrafrecht spezialisiert hat (siehe: guter Rechtsanwalt für Umweltstrafrecht).
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